Energie speichern.
Netze stärken.
Battery Energy Storage Systems sind die neueste Schlüsseltechnologie der Energiewende – ob als netzstabilisierender Graustromspeicher im Außenbereich oder als grüner Pufferspeicher im Verbund mit Freiflächen-PV.
Zwei Wege – ein Ziel.
Graustromspeicher
Netzstabilisierung · Regelenergie · Infrastrukturausbau
Als Graustromspeicher wird das BESS direkt an einem geeigneten Netzverknüpfungspunkt (Umspannwerk, Mittelspannungsstation) angeschlossen. Es bezieht Energie aus dem allgemeinen Netz – dem sogenannten Graustrom – und gibt diese gezielt dann wieder ab, wenn Netzstabilität, Regelenergie oder Engpassmanagement es erfordern. Diese Projekte sind integraler Bestandteil der öffentlichen Versorgungsinfrastruktur und schaffen einen messbaren gesellschaftlichen Mehrwert.
- Primärregelleistung (FCR) mit Reaktionszeit unter 30 Sekunden – der wertvollste Regelenergiemarkt
- Sekundärregelleistung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) als ergänzende Erlösquellen
- Spitzenlastkappung reduziert Netzentgelte für angrenzende Gewerbe- und Industrieabnehmer
- Redispatch 2.0 – Entlastung kritischer Netzknoten als direkter Systemdienstleister des Netzbetreibers
- Optimaler Standort nahe bestehender Netzinfrastruktur oder in Kombination mit Biogasanlagen für dynamische Laststeuerung
Grünstromspeicher
Hybridpark · Eigenversorgung · Ertragsoptimierung
Im Verbund mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bildet das BESS einen integrierten Hybridpark. Tagsüber überschüssige Solarenergie, die nicht ins Netz eingespeist werden kann – etwa aufgrund von Abregelungsanordnungen des Netzbetreibers – wird zwischengespeichert und abends oder nachts bedarfsgerecht abgegeben. Für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbeabnehmer entsteht so eine wirtschaftlich attraktive Lösung zur dauerhaften Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie.
- Reduktion von Abregelungsverlusten: gespeicherter Solarstrom statt ungenutzter Überschuss
- Zeitverschiebung der Einspeisung in erlösstärkere Abend- und Nachtzeiten (Intraday-Optimierung)
- Maximierung des Eigenverbrauchsanteils für Landwirtschaft, Molkerei, Gewächshausbetriebe
- Netzanschlussoptimierung: kleinere Anschlussleistung durch geglätteten Einspeisegraph spart Netzkosten
- Kombiniert mit dynamischer Steuerung von Biogasanlagen entsteht eine vollständige Rund-Um-Versorgungslösung
BESS im Außenbereich –
gesetzlich privilegiert.
Standalone-BESS an Netzinfrastruktur
§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB · § 3 Nr. 15 EnWG · Planungsbeschleunigungsgesetz 2024
Batteriespeicher, die der öffentlichen Energieversorgung dienen und direkt an bestehende Netzinfrastruktur angebunden werden, können planungsrechtlich als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden. Grundlage ist § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, der Vorhaben privilegiert, die einem öffentlichen Betrieb zur Versorgung der Allgemeinheit dienen – eine Qualifikation, die netzrelevante Großspeicher mit Systemdienstleistungsvertrag regelmäßig erfüllen. Die jüngere Planungsbeschleunigungsgesetzgebung hat diesen Weg für Energiespeicher weiter gestärkt.
- Kein Bebauungsplanverfahren erforderlich – Baugenehmigung nach § 35 BauGB direkt beim zuständigen Landkreis
- Nachweispflicht der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde (Netzbetreiberattest)
- Bevorzugte Standorte: unmittelbar an Umspannwerken, entlang von Höchstspannungstrassen oder an bestehenden Wind- und PV-Anlagen
- Ergänzend zur Genehmigung: Systemdienstleistungsvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber als Nachweis öffentlicher Versorgungsrelevanz
BESS als Bestandteil einer privilegierten Anlage
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Wind) · § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB (PV-Infrastrukturkorridor)
Wird das BESS als integraler Bestandteil einer bereits privilegierten Anlage – etwa eines Windparks oder einer Freiflächen-PV-Anlage an Bundesautobahn oder Bahnstrecke – projektiert und gemeinsam beantragt, teilt es deren Privilegierungsstatus. Das Speichersystem gilt dann als funktional notwendiger Teil der genehmigten Gesamtanlage, ohne eigenständige Genehmigungspflicht nach § 35 BauGB auslösen zu müssen.
- Gemeinsamer Genehmigungsantrag mit der Hauptanlage (Wind, FFPV) – das BESS wird als technisches Zubehör mitbehandelt
- Identisches Grundstück oder unmittelbar benachbarte Parzelle – räumliche und funktionale Einheit ist Voraussetzung
- Nachrüstung bestehender Wind- oder PV-Anlagen mit BESS: erleichtertes Verfahren durch Änderungsgenehmigung
- EEG-Förderfähigkeit der kombinierten Anlage bleibt vollständig erhalten; direkter Vermarktungsvorteil durch Hybridkonfiguration
Unser Ansatz: green sws analysiert in der Projektinitialisierungsphase systematisch, welcher Genehmigungspfad für den konkreten Standort am schnellsten und rechtssichersten zum Ziel führt. Bei Standorten nahe bestehender Netzinfrastruktur koordinieren wir die Abstimmung mit Netzbetreiber und Genehmigungsbehörde als alleiniger Ansprechpartner. Bei Hybridprojekten integrieren wir das BESS von Beginn an in die Gesamtplanung der PV- oder Windanlage.
FFPV & BESS –
gemeinsam stärker.
Die Kombination aus Freiflächen-PV und Batteriespeicher ist mehr als die Summe ihrer Teile. Ein BESS im Hybridverbund entkoppelt die Erzeugung von der Einspeisung: Solarstrom wird produziert, wenn die Sonne scheint, und eingespeist oder verbraucht, wenn er am wertvollsten ist.
Für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbekunden entstehen dadurch planbare Eigenversorgungsquoten, die nicht von Tageszeiten oder Netzengpässen abhängen. Für Investoren verbessern sich Rendite und Planungssicherheit durch die breitere Erlösbasis.
In Kombination mit einer dynamischen Steuerung von Biogasanlagen – wie in unserem Projekt Loxstedt realisiert – lässt sich darüber hinaus eine vollständige, jahresrundenlaufende Versorgungslösung für landwirtschaftliche Betriebe aufbauen: PV tagsüber, Biogas- und Speicherstrom nachts und in Schwachlastzeiten.
Die Entwicklung eines BESS-Projekts erfordert interdisziplinäres Know-how: Netzplanung, Energierechtliches und baurechtliches Genehmigungsmanagement, Systemintegration und Betriebsoptimierung müssen von Beginn an koordiniert werden.
green sws übernimmt die vollständige Projektentwicklung – von der Standortidentifikation über die Abstimmung mit Netzbetreiber und Genehmigungsbehörde bis zur Inbetriebnahme. Flächeneigentümer profitieren von Pachteinnahmen ohne eigenes Kapitalrisiko; Kommunen erhalten ergänzende Gewerbesteuereinnahmen und stärken die lokale Versorgungssicherheit.
Standort- & Netzanalyse
Prüfung der Netzanbindungskapazität, des Kurzschlussstroms und der Regelenergiemarktfähigkeit. Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber über geeignete Verknüpfungspunkte.
Baurechtliche Genehmigung
Vollständige Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens nach § 35 BauGB: Antragsstellung, Umweltprüfung, Behördenkommunikation und Nachbarschaftsabstimmung.
Systemplanung & Beschaffung
Auslegung der optimalen C-Rate, Kapazität und Wechselrichtertechnologie. Herstellerauswahl, Ausschreibung und Vertragsgestaltung für LFP- oder NMC-Zellchemie.
Betrieb & Erlösoptimierung
Digitales SCADA-Monitoring, automatisierte Dispatch-Strategie für Regelenergiemärkte sowie kontinuierliche Erlösoptimierung über die gesamte Betriebsphase.
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Von der Standortidee bis zur Inbetriebnahme.
Netz- & Standortprüfung
Analyse der Netzkapazität, des Verknüpfungspunktes und der planungsrechtlichen Situation. Erste Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis aktueller Regelenergiepreise.
- Netzanschlussanfrage beim Netzbetreiber
- Bebauungsrechtsprüfung § 35 BauGB
- Regelenergiemarkt-Potenzialanalyse
Planung & Genehmigung
Systemauslegung, Beauftragung von Umwelt- und Artenschutzgutachten, Baugenehmigungsantrag und Netzanschlussvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber.
- Baugenehmigung nach § 35 BauGB
- Netzanschlussvertrag & Einspeisezusage
- Systemauslegung & Hersteller-Due-Diligence
Bau & Inbetriebnahme
Fundament, Containeraufstellung, elektrischer Anschluss, SCADA-Integration und Zertifizierung. Netzanmeldung und Präqualifikation für Regelenergiemärkte.
- Bauüberwachung & Qualitätssicherung
- Präqualifikation FCR / aFRR
- Netzeinspeisezertifikat & Abnahme
Dauerbetrieb & Optimierung
24/7-Fernüberwachung, automatisierte Handelsstrategien und regelmäßige Kapazitätsprüfungen. Pachtauszahlung an Flächeneigentümer über die gesamte Laufzeit.
- Automatisierter Dispatch & Reporting
- Jährliche Kapazitäts- & Sicherheitsprüfung
- Rückbauverpflichtung nach Laufzeit
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